Sozialer Tag
19.06.2019
Die Organisation SCHÜLER HELFEN LEBEN wurde 1992 von Schüler*innen zu Zeiten des Jugoslawienkrieges gegründet. Die Organisation leistet Jugend- und Bildungsarbeit in Südosteuropa, Syrien und Jordanien. Finanziert werden diese Hilfsprojekte durch das Engagement am SOZIALEN TAG.
Wir sind auch in diesem Jahr an dieser bundesweiten Aktion dabei - Sozialer Tag 2019- 19. Juni
Mit den an diesem Tag durch Schüler*innen erarbeiteten Geldern sollen Jugend- und Bildungsprojekte auf dem Balkan sowie syrische Flüchtlinge in Jordanien unterstützt werden. So lautet ein Projekt: "Gemeinsam in eine bessere Zukunft (Jordanien)". Aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien haben viele geflüchtete Kinder und Jugendliche in den jordanischen Flüchtlingslagern keinen Zugang zu Bildung. Das Projekt setzt sich dafür ein, von Armut gefährdete Kinder und Jugendliche in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen Zukunftsperspektiven zu bieten.
Mit Erlass vom 17. Februar 2015 hat das Land Schleswig-Holstein die Rahmenbedingungen für den „Sozialen Tag“ konkretisiert, um die Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu gewährleisten. Die wesentlichen Aspekte sind im Folgenden aufgelistet: (vgl. NBL.MSB.Schl-H.2/2015, S. 49)
unter 13 Jahren: Tätigkeiten nur im familiären Bereich // 2 Zeitstunden // Eltern
13-Jährige: Tätigkeiten nur im familiären Bereich // 3 Zeitstunden // Eltern
ab 14 Jahren: Tätigkeiten im familiären und betrieblichen Bereich oder bei privaten Dritten: z.B. Botengänge, leichte Reinigungstätigkeiten, einfache Verkaufstätigkeiten, Flohmarkt, Haushaltstätigkeiten, leichte Gartenarbeiten, Nachbarschaftshilfe, leichte Bürotätigkeiten, kreative Tätigkeiten, leichte Inventurtätigkeiten // höchstens 8 Zeitstunden // Eltern und Betreuungspersonen in den Betrieben oder durch private Dritte (z.B. Nachbarn)
Formalitäten zum Sozialen Tag:
• Sie schließen als Eltern / Erziehungsberechtigte - wie in den Vorjahren auch - einen Arbeitsvertrag ab. Die Vordrucke sind über unseren Verbindungslehrer- Jan Breuer - erhältlich. • Für die Schule muss das Formular „Mitteilung über die Tätigkeit eines Schülers bzw. einer Schülerin am Sozialen Tag“ ausgefüllt werden. Dabei sind die Vorgaben aus der obigen Auflistung unbedingt zu berücksichtigen. Bitte geben Sie außer dem Namen Ihres Kindes das Alter und die Klasse an und nutzen Sie bei der Tätigkeitsbeschreibung die im Erlass vorgegebenen Begriffe, z. B. Haushaltstätigkeiten.
Für Schüler*innen, die nicht am sozialen Tag teilnehmen, bleibt der Tag normaler Unterrichtstag. Für die anderen Schüler/innen ändert sich der Zeitumfang entsprechend der zulässigen Arbeitszeit (z. B. 5. Klasse: Unterricht bis zur 3./4. Stunde - danach Arbeit für den Sozialen Tag).
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